Mit der Verabschiedung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes vor rund fünf Jahren hat sich einiges im deutschen Pflegesystem verändert. Seit der Einführung des PSG II 2017, richtet sich der Pflegebedürftigkeitsbegriff stärker nach den individuellen Bedürfnissen des betroffenen Menschen, und es wird ein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung gegeben. Folglich ist die Inanspruchnahme der Pflegeversicherung für
Menschen mit körperlichen, psychischen oder geistigen Beeinträchtigungen gleichgestellt. Mithilfe von verbesserten Begutachtungsinstrumenten soll seitdem eine passgenauere Betreuung und Beratung der Betroffenen gewährleistet werden. Insbesondere Demenzerkrankungen sollen auf Grundlage des PSG II seither besser eingestuft und somit zielorientierter behandelbar sein.
Durch das Anheben des Beitragssatzes der Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zum 01.01.2017, wurden seit Anfang 2017 jährlich um die fünf Millionen Euro mehr eingenommen, diese stehen wiederum für weitere
Pflegeleistungen zur Verfügung.
Schwerpunkte des PSG II sind eine verbesserte Beratung, die Personalbemessung in stationären Einrichtungen
und die Weiterentwicklung der Regelungen zur Qualitätssicherung.
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Das zweite Pflegestärkungsgesetz - PSG II
von Actiovita GmbH