Pflegeversicherung soll zur Vollversicherung werden
Die Initiative Pro-Pflegereform fordert eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung. Ziel ist eine Vollversicherung mit begrenzten Eigenanteilen, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten. Ein heute vorgestelltes Gutachten skizziert einen dreistufigen Reformplan, der bis 2030 abgeschlossen sein soll.
Erste Entlastung ab 2026 geplant
Ab 2026 sollen pflegebedürftige Menschen finanziell entlastet werden. Besonders in Pflegeheimen soll der sogenannte „Sockel-Spitze-Tausch“ eingeführt werden: Pflegebedürftige zahlen einen festen Eigenanteil, während die restlichen Kosten die Pflegekasse übernimmt. Zudem sollen bestimmte Kosten – etwa für die soziale Absicherung von Pflegekräften – anders finanziert werden.
Weitere Reformschritte bis 2030
Ab 2028 sind weitere Maßnahmen geplant, darunter eine neue Ausgestaltung des Pflegegelds sowie eine individuelle Leistungsbemessung. Auch die Eigenanteilsbegrenzung soll auf ambulante Pflegeleistungen ausgeweitet werden. Finanzielle Stabilität soll durch eine breitere Einnahmebasis gesichert werden, unter anderem durch eine höhere Beitragsbemessungsgrenze und eine Einbeziehung aller Einkommensarten.
Strukturreform ab 2030
Ab 2030 soll die Trennung zwischen ambulanter und stationärer Pflege aufgehoben werden. Stattdessen sollen bedarfsorientierte Pflegebudgets eingeführt werden, die flexibel für individuelle Pflegearrangements genutzt werden können. Ziel ist ein zukunftssicheres Pflegesystem ohne finanzielle Überlastung der Betroffenen.
Elke Ronneberger von der Diakonie Deutschland betont die Dringlichkeit der Reform: Eine nachhaltige Pflegereform sei notwendig, um Pflege langfristig bezahlbar zu halten.
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