Die häusliche Pflege durch Angehörige und ehrenamtliche Helfer ist für viele Pflegebedürftige in Deutschland unverzichtbar. Fällt die Hauptpflegeperson aus, etwa durch Krankheit oder Urlaub, sorgt die Verhinderungspflege dafür, dass die Versorgung weiterhin gewährleistet wird. Im Zuge der Pflegereform 2023 ergeben sich nun wichtige Neuerungen für die Jahre 2024 und 2025
Was ist Verhinderungspflege?
Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 in Anspruch genommen werden kann. Sie deckt die Kosten für eine Ersatzpflegeperson in Höhe von bis zu 1.612 Euro pro Jahr für maximal sechs Wochen. Zusätzlich wird während dieser Zeit das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt. Pflegebedürftige können zudem bis zu 806 Euro aus nicht ausgeschöpften Kurzzeitpflegeleistungen auf die Verhinderungspflege übertragen, wodurch insgesamt bis zu 2.418 Euro im Jahr zur Verfügung stehen.
Verhinderungspflege 2024: Aktueller Stand
Seit dem 1. Januar 2024 gelten für die meisten Pflegebedürftigen weiterhin die bisherigen Bedingungen der Verhinderungspflege. Neu ist jedoch das sogenannte Entlastungsbudget, das insbesondere für junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 bereits nutzbar ist. Dieses Budget vereinfacht die Finanzierung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, indem beide Leistungen aus einem gemeinsamen Topf von insgesamt 3.386 Euro finanziert werden. Eine der größten Änderungen ist, dass die Voraussetzung von sechs Monaten häuslicher Pflege vor dem Anspruch auf Verhinderungspflege entfällt.
Verhinderungspflege 2025: Geplante Änderungen ab Januar
Ab dem 1. Januar 2025 steigen alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung um 4,5 Prozent, was auch die Verhinderungspflege betrifft. Der jährliche Betrag erhöht sich damit voraussichtlich von 1.612 Euro auf etwa 1.685 Euro. Diese Erhöhung ist Teil des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Die exakten neuen Beträge werden jedoch erst offiziell vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt gegeben
Einführung des Entlastungsbudgets ab Juli 2025
Ab dem 1. Juli 2025 wird das Entlastungsbudget für alle Pflegebedürftigen freigeschaltet, wodurch sich der Gesamtleistungsbetrag auf 3.539 Euro erhöht. Dieser Betrag kann flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Gleichzeitig werden die Anforderungen für den Leistungsanspruch angepasst: Ein Anspruch besteht dann bereits ab der Feststellung von mindestens Pflegegrad 2, unabhängig von der bisherigen Pflegedauer.
Fazit
Die Anpassungen bei der Verhinderungspflege zielen darauf ab, die finanzielle und organisatorische Belastung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu reduzieren. Besonders das neue Entlastungsbudget stellt eine bedeutende Erleichterung dar und bietet mehr Flexibilität bei der Nutzung der Pflegeleistungen. Ab 2025 stehen damit mehr Mittel zur Verfügung, um die Pflege in herausfordernden Situationen bestmöglich sicherzustellen.
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